Mit der Einführung der Baustellenverordnung wurde der Bauherr verpflichtet, die Sicherheit auf seiner Baustelle durch einen Koordinator sicherzustellen. Bereits in der Planungsphase erfolgt eine Abstimmung zwischen Architekt und Koordinator, um voraussehbare Gefährdungen zu vermeiden. Während der Bauausführung achtet die Sicherheitsfachkraft auf die Einhaltung der Vorgaben.
Auch Arbeiten im kontaminiertenBereich und der Umgang mit Schadstoffen erfordern besondere Abeitschutzmaßnahmen, um eine Gefährdung für das Personal und der Anwohner zu vermeiden.
Unser sorgfältig geschultes Personal gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Regelungen und Gesetze und entlastet und schützt somit den Bauherrn.
Sicherheits- und Gesundheitsplan:
- Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden
- Darstellung der Arbeitsschutzbestimmung
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung einer Unterlage bzgl. der Arbeitssicherheit
Koordinierung:
- Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
- Koordination und Anwendung der Arbeitsschutzgesetze
Arbeitsschutzkonzepte:
- Arbeits- und Sicherheitsplan gemäß BGR 128 und TRGS 524
- Arbeitsschutz bei Asbestsanierung gemäß TRGS 519
Gestellung von Fachpersonal:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
Bereitstellung von Messgeräten:
- PID und Mehrkanal FID
- Staubmessgeräte (PM 10)
|